Neue Regeln für Vermittlungsgutschein

 
  
 
 

Vermittlungsgutschein: Neue Regelungen ab 1. Januar 2005

Ab dem 1. Januar 2005 haben Arbeitsuchende bereits nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, mit dem sie die Dienste eines privaten Arbeitsvermittlers in Anspruch nehmen können. Bisher war dies erst nach drei Monaten möglich. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsuchende einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Auch Arbeitsuchende, die in Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahmen beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren, können einen Gutschein beanspruchen. Darauf hat jetzt die Agentur für Arbeit Villingen-Schwenningen hingewiesen.

Der Vermittlungsgutschein wird künftig einheitlich in Höhe von 2 000 Euro ausgestellt. Mit dem Gutschein kann ein Arbeitsloser einen privaten Arbeitsvermittler nach freier Wahl einschalten. Der Gutschein wird an den Vermittler ausgezahlt, wenn er den Arbeitsuchenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit vermittelt hat.

Der Vermittlungsgutscheins wird in zwei Raten in Höhe von jeweils 1 000 Euro ausgezahlt. Die erste Rate wird künftig fällig, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Wochen gedauert hat. Bisher wurde die erste Rate mit Aufnahme der Beschäftigung gezahlt. Die zweite Rate gibt es wie bisher nach einer mindestens sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Künftig ist die Auszahlung ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer bei dem selben Arbeitgeber in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung länger als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

Mehr Informationen zum Vermittlungsgutschein gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Außerdem sind Faltblätter mit Hinweisen zum Vermittlungsgutschein erhältlich.

Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass alle Vermittlungsgutscheine mit Gültigkeitsbeginn im Jahre 2004 nach den bisherigen Regeln ausgezahlt werden.

 
     
  Quelle:  
 

Bundesagentur für Arbeit
Stand 28.12.2004